Freiburg, 9.10.2026: Essenseinladungen, Honorare, Fortbildungen und Außendienst-Besuche in Praxen: Pharmaunternehmen weltweit investieren viel Geld, um Ärzt*innen über ihre Medikamente zu informieren. Wie die Cochrane Deutschland Stiftung jetzt mitteilt, zeigt ein neuer Cochrane Review eines internationalen Wissenschaftler-Teams: Ärzt*innen, die Geschenke oder Zahlungen von Pharmafirmen bekommen, verschreiben mehr Medikamente als andere Ärzt*innen – was wahrscheinlich auch zu höheren Arzneimittelkosten führt. Zugleich verschreiben diese Ärzt*innen häufiger Medikamente, die nicht von der entsprechenden medizinischen Leitlinie empfohlen werden.
Der Review zeigt zudem: Interessenskonfliktregelungen, die solche Kontakte begrenzen, führen wahrscheinlich zu einer angemesseneren Verschreibungspraxis. Wie stark ausgeprägt die Effekte insgesamt sind, lässt sich allerdings nicht genau berechnen – sondern nur anhand einzelner Beispiele exemplarisch darstellen.
„Der neue Review beleuchtet ein gesellschaftlich sehr relevantes Thema: Bezahlte Mahlzeiten und Besuche von Pharmareferentinnen und -referenten, die über neueste Studien und Medikamente informieren, gehören auch in Deutschland zum Alltag im Gesundheitswesen“, erläutert Prof. Dr. Jörg Meerpohl, Wissenschaftlicher Vorstand der Cochrane Deutschland Stiftung und an der Erstellung des Reviews nicht beteiligt. „Der Review zeigt klar: Zahlungen und Geschenke – wie etwa Essenseinladungen – beeinflussen das Verschreibungsverhalten von Ärztinnen und Ärzten – und zwar negativ. Wahrscheinlich gilt das auch für Besuche von Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Die verschriebenen Medikamente sind dann häufig nicht diejenigen, die den Patientinnen und Patienten am meisten nützen. Das unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Ärztinnen und Ärzte sowie andere Gesundheitsfachpersonen industrieunabhängig informiert werden. Genau das ist eine der Aufgaben der Cochrane Deutschland Stiftung.“
Review untersucht: Welchen Einfluss haben Zuwendungen - und wie wirken Regeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten?
Für den neuen Cochrane-Review hat ein internationales Autor*innen-Team um Dr. Barbara Mintzes (University of Sydney, Australien) und Dr. Joel Lexchin (York University in Toronto, Kanada) die weltweite Studienlage bis Januar 2025 systematisch durchsucht und 93 Studien ausgewertet. Untersucht wurden vier Fragen: Wie viele Medikamente wurden verschrieben? Was kosteten sie? Wie oft beantragten Ärzt*innen, ein Medikament in die Arzneimittelliste ihres Krankenhauses aufzunehmen? Waren die verschriebenen Medikamente leitliniengerecht, also medizinisch sinnvoll? Dabei hat jedoch keine der ausgewerteten Studien untersucht, ob sich die beobachteten Verschreibungsmuster auf die Gesundheit von Patient*innen auswirken.
Der Review untersucht die Wirkung von folgenden Einflussversuchen der Pharmahersteller: Werbung und Fortbildung (16 Studien, überwiegend Besuche von Pharmareferent*innen in Arztpraxen und Kliniken), Geschenke und Zahlungen (62 Studien, von der bezahlten Mahlzeit über Reisekosten bis zum Beratungs- oder Vortragshonorar), kostenlose Arzneimittelmuster, also gewissermaßen „Probepackungen“ (7 Studien). Zudem prüft er, wie sich institutionelle Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten auswirken (8 Studien).
Dosis-Wirkungs-Beziehung bei Geschenken und Zahlungen beobachtbar
Am besten untersucht ist die Wirkung von Geschenken und Zahlungen an Ärzt*innen und andere verordnende Fachpersonen (in den USA etwa Pflegekräfte und Physician Assistant): Fachkräfte, die solche Leistungen erhalten, verordnen weniger sachgerecht (10 Studien mit 2,9 Millionen verordnenden Personen, Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE: hoch) und verschreiben mehr Medikamente (39 Studien mit 3,9 Millionen verordnenden Personen, Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE: hoch). Die Verordnungskosten steigen wahrscheinlich ebenfalls (25 Studien mit rund 2,5 Millionen verordnenden Personen; Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE: moderat).
Bemerkenswert ist zweierlei: Erstens zeigte sich in 49 von 62 untersuchten Studien zu Geschenken und Zahlungen (79 Prozent) eine Dosis-Wirkungs-Beziehung – je häufiger oder je wertvoller die Zuwendungen, desto stärker der Effekt auf das Verordnungsverhalten. Zweitens genügten dafür offenbar schon kleine Beträge: Der Review hält fest, dass auch geringwertige Zuwendungen wie eine bezahlte Mahlzeit mit Veränderungen im Verordnungsverhalten einhergehen können. Die große Effektstärke, die konsistente Effektrichtung und die Dosis-Wirkungs-Beziehung sind auch der Grund, warum sich die Autor*innen hier sehr sicher sind – und die Vertrauenswürdigkeit dieser Evidenz als „hoch“ einschätzen. „Es ist sehr verbreitet, dass Ärzt*innen von Firmen zum Essen eingeladen werden“, sagt Erstautorin Barbara Mintzes (University of Sydney, Australien). „Viele Ärzt*innen halten das für eine Kleinigkeit, die sie nicht beeinflusst. Sie glauben, man könne sie nicht ‚für ein belegtes Brötchen kaufen‘. Die Daten zeigen aber, dass diese Marketingstrategie wirkt.“
Für Werbung und Fortbildung – vor allem Besuche von Pharmareferent*innen bei verordnenden Personen – fällt das Bild ähnlich aus, die Datenbasis ist aber schmaler: Diese Kontakte erhöhen wahrscheinlich die Menge der Verordnungen (7 Studien mit 151.399 verordnenden Personen; Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE: moderat) und verschlechtern möglicherweise deren Angemessenheit (6 Studien mit 1.335 verordnenden Personen; Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE: niedrig). Zu kostenlosen Arzneimittelmustern ist die Evidenz so unsicher, dass sich keine verlässlichen Schlussfolgerungen ziehen lassen.
Verordnungsqualität wird wohl besser, wenn Regeln den Kontakt zwischen Pharmafirmen und Ärzten begrenzen
Der Review hat auch untersucht, wie sich institutionelle Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten auf das Verordnungsverhalten auswirken. Das Ergebnis: Wo Institutionen den Kontakt zur Industrie begrenzen oder regeln, verbessert sich die Verordnungsqualität wahrscheinlich (2 Studien, 3.065 Verordnende, Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE: moderat), und die Menge der Verordnungen sinkt möglicherweise (6 Studien mit 110.470 verordnenden Personen; Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE: niedrig). „Es ist ermutigend zu sehen, dass strenge Richtlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten in der Regel wirksam waren“, sagt Barbara Mintzes. „Die Daten zeigen, dass sie wahrscheinlich die Angemessenheit der Verschreibungen verbessern und möglicherweise die Anzahl der Verschreibungen verringern.“
Dabei gilt offenbar: Je strenger eine Regel ist und je länger sie für einzelne Verordnende galt, desto größer der Effekt. In einer US-Studie etwa verordneten Ärzt*innen, die an einer medizinischen Fakultät mit strikten Geschenke-Regeln studiert hatten, seltener ein neueres Antipsychotikum ohne belegten Zusatznutzen (Odds Ratio 0,25; 95-%-KI 0,07 bis 0,85). Allerdings wirkte offenkundig nicht jede Maßnahme gleich gut: In einer Untersuchung an US-Universitätskliniken waren Offenlegungspflichten mit weniger Opioid-Verordnungen verbunden, ein reines Verbot von Geschenken und Mahlzeiten hingegen nicht. Ob sich institutionelle Regeln für den Kontakt zwischen Ärzt*innen und Pharmafirmen auf die Höhe der Arzneimittelkosten auswirken, lässt sich auf der bisherigen Datenbasis nicht verlässlich sagen.
Gesamtergebnis in Form von Effektschätzer nicht möglich
Wie stark die Effekte, die im Review beobachtet wurden, ausfallen, lässt sich auf Grundlage der aktuellen Datenbasis nicht genau beziffern. Denn die eingeschlossenen Studien definierten die Kontakte zur Pharmaindustrie und die Ergebnisse so unterschiedlich, dass die Review-Autor*innen sie nicht statistisch zusammenfassen konnten. Es gibt in diesem Review also kein Gesamtergebnis in Form von gemeinsamen Effektschätzern (Metaanalyse). Stattdessen haben die Autor*innen ausgewertet, wie viele der einzelnen Ergebnisse in welche Richtung zeigen, und dies in so genannten Harvest Plots dargestellt – Diagrammen, die zeigen, wie viele Studien jeweils in dieselbe Richtung deuten. Die folgenden Zahlen sind daher keine zusammengefassten Gesamtergebnisse des Reviews, sondern Beispiele aus einzelnen Studien:
• US-amerikanische Ärzt*innen, die Zahlungen von Opioidherstellern erhalten hatten, verordneten 2015 rund 9,3 Prozent mehr Opioide als Ärzt*innen, an die keine Zahlungen geflossen waren (95-%-KI 8,7 bis 9,9; 369.139 verordnende Personen).
• Ebenfalls in den USA waren Zahlungen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit verbunden, Opioide in sehr hoher Dosierung zu verordnen – nämlich mehr als 90 Morphin-Milligramm-Äquivalenten pro Tag (Odds Ratio 1,27; 95-%-KI 1,25 bis 1,30; 750.063 verordnende Personen).
• In einer niederländischen Studie sank der Wert, der angibt, wie leitliniengerecht Medikamente verordnet wurden, mit jedem zusätzlichen Besuch eines Pharmavertreters pro Monat – und zwar um 0,23 Prozentpunkte (95-%-KI −0,32 bis −0,15, 322 Ärzt*innen in Einzelpraxen).
• Eine französische Studie fand: Hausärzt*innen, die weniger als zehn Pharmareferent*innen pro Monat empfingen, verordneten bei Nasen-Rachen-Entzündungen seltener Antibiotika als jene mit zehn oder mehr Besuchen von Pharmavertreter*innen (Odds Ratio 0,849). Für diese Analyse wurden 778 Ärzt*innen berücksichtigt.
Anwendungsbeobachtungen in Deutschland führen zu häufigeren Verschreibungen von Medikamenten
Die einzige Studie aus Deutschland, die in den aktuellen Review eingeflossen ist, betrifft die so genannten Anwendungsbeobachtungen (AWB) – ein hierzulande seit Jahren umstrittenes Instrument: Bei einer AWB beobachten Ärzt*innen im Auftrag eines Pharmaunternehmens, wie Patient*innen auf ein bereits zugelassenes Medikament reagieren bzw. dieses vertragen, und erhalten für diese Dokumentation ein Honorar. Die Studie des Teams um die Erstautorin Cora Koch vom Universitätsklinikum Freiburg aus dem Jahr 2020 zeigt: Wer an einer Anwendungsbeobachtung teilnimmt, verordnet das beobachtete Medikament anschließend häufiger: 8 % mehr Packungen im Jahr der Teilnahme bzw. 7% mehr Packungen im Jahr danach, verglichen mit Ärzt*innen, die nicht teilgenommen hatten (relative Verordnungsrate 1,08; 95-%-KI 1,07 bis 1,10). Ausgewertet wurden die Verordnungsdaten von 6.996 Ärzt*innen, von denen 2.354 zwischen 2013 und Juli 2015 an mindestens einer von 24 firmeninitiierten Anwendungsbeobachtungen mitgewirkt hatten. Die Kontrollgruppe war so gewählt, dass sie vorher ähnlich viel verordnet hatte.
Störfaktoren und Schwächen des Reviews
Der neue Cochrane Review hat mehrere Schwächen bzw. Einschränkungen, die die Autor*innen aber auch klar so benennen:
Eine Einschränkung ist, dass fast alle dem Review zugrundeliegenden Studien – nämlich 92 – Beobachtungsstudien sind. Wegen dieses Designs können sie – jeweils für sich genommen – eine etwaige Kausalbeziehung gar nicht sicher beweisen. Lediglich eine einzige Studie war eine randomisierte kontrollierte Studie – aber diese Studie wurde mit einem hohen Verzerrungsrisiko bewertet.
Bei Beobachtungsstudien sind mögliche Störfaktoren nicht auszuschließen – so deuten zwei der eingeschlossenen Studien darauf hin, dass Firmen bevorzugt Ärzt*innen ansprechen, die ein entsprechendes Medikament ohnehin schon häufig verordnen.
Die Autor*innen argumentieren dennoch, dass in der Gesamtschau der Ergebnisse ein kausaler Zusammenhang naheliegt: Die Ergebnisse zeigen über verschiedene Indikationen und Länder hinweg in dieselbe Richtung und in 79 Prozent der daraufhin untersuchten Analysen findet sich eine Dosis-Wirkungs-Beziehung. In den Kohortenstudien veränderte sich das Verschreibungsverhalten erst, nachdem die verschreibenden Personen die Zuwendungen erhalten hatten. Diese zeitliche Abfolge ist ein weiteres Indiz für einen etwaigen ursächlichen Zusammenhang.
Die meisten Daten wurden in den USA erhoben
Eine weitere Einschränkung betrifft die Herkunft der Daten: 82 der 93 Studien (88 Prozent) stammen aus den USA. Die Regeln für den Kontakt zwischen Pharmaindustrie und Ärzt*innen ähneln sich in den USA und Deutschland durchaus – Werbegeschenke sind hier wie dort untersagt, bezahlte Mahlzeiten sowie Vortrags- und Beraterhonorare hingegen in beiden Ländern innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt. Das Gesundheitssystem – also die Rahmenbedingungen, innerhalb derer Medikamente verordnet werden – unterscheidet sich jedoch. So gibt es in Deutschland eine Reihe von Instrumenten, um Verordnungskosten zu dämpfen. Deswegen kann man die Höhe der in den USA zusätzlich entstandenen Verordnungskosten nicht 1:1 auf Deutschland übertragen. Dass Zuwendungen das Verordnungsverhalten verschlechtern – also mehr Medikamente verordnet werden, die Verordner zugleich aber weniger leitliniengerecht arbeiten – dürfte hierzulande aber auch zutreffen: Die Autor*innen fanden keine Hinweise auf länderspezifisch unterschiedliche Effekte, und die Ergebnisse aus Frankreich, den Niederlanden und Deutschland zeigen in dieselbe Richtung.
Studien aus Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen fehlen ganz.
Der Review wurde nicht gesondert finanziert. Mehrere Autor*innen sind in Organisationen aktiv, die sich für unabhängige Arzneimittelinformation einsetzen und keine Mittel der Pharmaindustrie annehmen – unter anderem Health Action International, die International Society of Drug Bulletins und die italienische Initiative Nograzie.
Hintergrund: Wie sind Kontakte zwischen Pharmaherstellern und Ärzt*innen geregelt?
Pharmaunternehmen wenden weltweit erhebliche Summen auf, um ihre Produkte bei Ärzt*innen und anderen verordnenden Personen zu bewerben. Wie viel genau, lässt sich für Deutschland nicht umfassend beziffern.
Die Kontakte sind nicht per se unerwünscht: Sie können Ärzt*innen über neue Behandlungsmöglichkeiten informieren. Zugleich haben Unternehmen ein wirtschaftliches Interesse daran, den Absatz ihrer Produkte zu steigern – und dieses Interesse deckt sich nicht zwangsläufig mit dem Ziel, für jede Patient*in das jeweils sinnvollste und wirtschaftlichste Medikament auszuwählen. In Deutschland setzen mehrere Regelwerke den Kontakten zwischen Ärzt*innen und der Pharmabranche Grenzen, unter anderem das Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz sowie die 2016 eingeführten Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB).
Was die erlaubten, aber wissenschaftlich umstrittenen Anwendungsbeobachtungen angeht, rät die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Ärzt*innen grundsätzlich von der Teilnahme ab und empfiehlt stattdessen, sich nur an behördlich angeordneten Sicherheits- oder Wirksamkeitsstudien zu beteiligen. Ihre Begründung: AWB könnten die nach einer Zulassung offenen Fragen – etwa zum Vergleich mit anderen Arzneimitteln oder zur Arzneimittelsicherheit – nicht gut beantworten und die Vergütungen seien häufig unangemessen hoch oder nicht ausreichend begründet.
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